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GGL erklärt Polymarket-Kontrakte für illegales Glücksspiel unter dem GlüStV 2021

Geschrieben von Lars Schmid · 17.8.2026

GGL erklärt Polymarket-Kontrakte für illegales Glücksspiel unter dem GlüStV 2021

Regulatorische Entwicklungen im deutschen Glücksspielmarkt mit Fokus auf Prediction Markets

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat im September 2025 die Event-Kontrakte von Polymarket als illegales Glücksspiel nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eingestuft und die Plattform auf die nationale Sperrliste aufgenommen, während deutsche Nutzer seither nur noch bestehende Positionen schließen dürfen, neue Wetten aber nicht mehr eröffnen können. Diese Maßnahme folgt den strengen Vorgaben des GlüStV 2021, der lizenziertes Wetten auf definierte Sportereignisse mit nachprüfbaren Ergebnissen beschränkt und nicht-sportbezogene Vorhersagemärkte zu Themen wie Politik oder Kryptowährungen untersagt.

Hintergründe der Klassifizierung durch die GGL

Die Entscheidung der GGL beruht auf der Prüfung, dass Polymarket-Verträge auf politische oder sonstige nicht-sportliche Ereignisse keine Lizenz nach dem GlüStV 2021 besitzen und daher als unerlaubtes Glücksspiel gelten, wobei die Behörde die Plattform im September 2025 in die nationale Sperrliste aufnahm. Deutsche Behörden stellen klar, dass nur Wetten auf Sportereignisse mit feststellbaren Ergebnissen erlaubt sind, während Prediction Markets zu anderen Themen nicht unter die Lizenzierung fallen und somit blockiert werden. Nutzer in Deutschland sehen sich dadurch mit eingeschränkten Funktionen konfrontiert, die lediglich das Schließen bestehender Positionen ermöglichen, ohne neue Kontrakte zuzulassen.

Technische Umsetzung der Nutzerbeschränkungen

Polymarket reagierte auf die Aufnahme in die Sperrliste mit einer Umstellung auf den Close-Only-Modus für IP-Adressen aus Deutschland, sodass bestehende Positionen abgewickelt werden können, neue Einträge jedoch unterbleiben. Diese Anpassung entspricht den regulatorischen Anforderungen, die Plattformen dazu verpflichten, den Zugang zu nicht lizenzierten Angeboten zu unterbinden, und betrifft insbesondere Märkte zu politischen Wahlen oder Kryptowährungsentwicklungen. Die GGL überwacht die Einhaltung dieser Regeln kontinuierlich, während die Plattform die Beschränkungen technisch umsetzt, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Rechtliche Rahmenbedingungen des GlüStV 2021

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 legt fest, dass nur Anbieter mit einer gültigen Lizenz Sportwetten auf definierte Ereignisse mit verifizierbaren Resultaten anbieten dürfen, wobei Prediction Markets außerhalb dieses Rahmens als illegal eingestuft werden. Die GGL führt in diesem Zusammenhang die nationale Sperrliste, die Plattformen wie Polymarket erfasst und den Zugang für deutsche Nutzer einschränkt. Beobachter der Regulierungspraxis stellen fest, dass diese Vorgaben darauf abzielen, den Markt auf lizenzierte Angebote zu lenken und unerlaubte Formen des Glücksspiels zu unterbinden.

Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf internationale Prognosemärkte in Deutschland

Auswirkungen auf deutsche Nutzer und Plattformnutzung

Deutsche Nutzer von Polymarket können seit der Sperrlisteneintragung im September 2025 keine neuen Kontrakte mehr eröffnen, sondern lediglich bestehende Positionen schließen, was die Handlungsmöglichkeiten auf der Plattform erheblich einschränkt. Diese Beschränkung gilt für alle Vorhersagemärkte zu nicht-sportlichen Themen und unterstreicht die konsequente Anwendung des GlüStV 2021 durch die GGL. Nutzer, die bereits Positionen halten, erhalten die Möglichkeit zur Abwicklung, während Neuzugänge oder Erweiterungen ausgeschlossen bleiben.

Überwachung und Durchsetzung durch die Behörde

Die GGL überwacht die Einhaltung der Sperrlistenregeln und stellt sicher, dass Plattformen wie Polymarket den Zugang für deutsche Nutzer entsprechend anpassen. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die nicht lizenzierte Angebote untersagen und den Fokus auf verifizierbare Sportereignisse legen. Behördliche Daten zeigen, dass solche Einträge in die nationale Sperrliste regelmäßig zu technischen Anpassungen bei den betroffenen Anbietern führen.

Entwicklung im Kontext der laufenden Regulierung

Die Klassifizierung von Polymarket-Kontrakten als illegales Glücksspiel setzt die Praxis der GGL fort, nicht-sportbezogene Prediction Markets konsequent zu blockieren, während lizenzierte Sportwetten weiterhin zugelassen bleiben. Nutzer in Deutschland erleben dadurch eine klare Trennung zwischen erlaubten und verbotenen Angeboten, die seit September 2025 durch die Close-Only-Funktion umgesetzt wird. Die Behörde dokumentiert diese Entwicklungen als Teil ihrer Aufsichtstätigkeit, die darauf abzielt, den Glücksspielmarkt nach den Vorgaben des GlüStV 2021 zu strukturieren.

Schlussfolgerung

Die Entscheidung der GGL vom September 2025 hat Polymarket in die nationale Sperrliste aufgenommen und deutsche Nutzer auf den Close-Only-Modus beschränkt, was die strengen Vorgaben des GlüStV 2021 zur Lizenzierung von Sportwetten mit nachprüfbaren Ergebnissen widerspiegelt. Plattformen ohne entsprechende Erlaubnis dürfen keine neuen Positionen in nicht-sportlichen Märkten ermöglichen, während bestehende Verträge abgewickelt werden können. Diese Maßnahme bleibt Teil der laufenden Regulierungspraxis und beeinflusst die Nutzung internationaler Prognoseplattformen in Deutschland.